Lebens-/Finanzmodel Alleinentziehend & Alleinverziehend
 

Seitens der Beratung durch das “Arbeitsamt” (z.B. in Magdeburg), sollen z.T. alleinerziehende Eltern-I sogar dazu angehalten werden Stgb §29, keine Arbeit mehr anzunehmen. Das führt dazu, dass die betroffenen Kinder, durch das Vorleben dieser arbeitsverweigernden Haltung, lernen, daß es “richtig” ist, auf Kosten anderer zu leben bzw. lebensleistungslos zu degenerieren. §171 StGB
 

Solche fehlgeleitete frühe Prägung dieser systemischen Halbwaisen (meist Beutekinder) führt im besten Fall dazu, ein Leben lang demotiviert zu sein. Im schlimmsten Fall gehen sie als Leistungsträger für die Gesellschaft, mit dem Ergebnis einer wachsenden leistungsverweigernden Generation und nachfolgenden Generationen, ganz verloren.

Dieser gesellschaftliche Verfall von “gewollt” gemachten Leistungsverweigerern, durch schwere systemische Fehler wie diesen, wurde “früher” bereits durch den Slogan  "Hartz IV und der Tag gehört Dir” lanciert und auf erschreckende Art und Weise forciert. §171 StGB / in der Vergangenheit - T-Shirt beim “Amt” in SA

Insbesondere mit dem Blick auf regelmäßig angelaufene (staats”vor”finanzierte) Gerichtskosten, der jeweils letzten vier Jahre, um die Beutekinder mit aller Macht von den Eltern-II bzw. der Sippe-II zu trennen §225, §221, §235 sind sehr oft Eltern-I und oft mittlerweile Eltern-II gar nicht mehr motiviert, überhaupt noch zu arbeiten.

Die Menge und Lobby  der alleinentziehenden, leistungslosen, leistungsbeanspruchenden Eltern-I in Deutschland wächst ständig an. Ebenso die parallele Lobby der Lohnsteuerklasse-II Alleinverziehenden innerhalb vieler beliebter zerstörerischer Familienkanibalberufungen.

Falls die Eltern-II versuchen z.B. durch das Einstellen des erzwungenen Kindesunterhaltes,

  • den Umgang mit den Kindern zu “erzwingen” oder zumindest
  • ihre Würde wiederherstellen

stellt das Jugendamt sofort einen Unterhaltsvorschuss zur Verfügung, der sich dann ggf. gar als mit Gefängnis drohenden Schulden §253 für die Eltern-II anhäufen kann.

Alleinerziehende sollen so z.B. mit dem Unterhalt, dem Bürgergeld, zwei Kindern und ohne - seit fast zwei Jahrzehnten - einer Arbeit nachgegangen zu sein, aktuell auf 1900 Euro im Monat kommen.

Ein recht verführerisches Modell mit falscher Signalwirkung bis zur Tötung §211 StGB der zur festen Einnahmensicherung im Weg stehenden Eltern-II.

Falls die alleinerziehenden Eltern-I doch noch arbeiten gehen, dürfen sie eine sehr vorteilhafte Lohnsteuerklasse, mit einem “Entlastungsbetrag” von aktuell 4260 fürs erste plus 240 EUR fürs zweite Kind ausgeben. 
 

Auch Vorteilhaft für “Brutto-Arbeitgeberkosten” der massenhaft steuerfinanzierten “familienmasakrierenden” freien Träger, die diese Eltern-I (auch) gern für ihre Tätigkeiten, auf Grund der gut mit Macht & Geld steuerbaren charakterschwächen Arbeitnehmern anwerben.

Zu den 4260 EURO (bei zwei Kindern) Steuerfreibetrag, ob als systemische Mittäter-/INNEN §225,§235,§223,§221 als:

  • SozialpädagogINNEN oder Ungelernte? direkt beim Jugendamt, StGB 258c zu StGB §129, §225,§235,§223,ggf. gar §221
  • oder als pädagogischen Fachkräften in den Schulen,
  • oder als Kinderheimwärter-/INNEN StGB §225,§235,§223,ggf. gar §221 oder 
  • durch eine Anstellung bei einem der vielen freien Trägern §225,§235,§223, §221, §223  oder 
  • Verfahrensbeiständinnen, StGB §129, §225,§235,§223,ggf. gar §221
  • Familienhelfer,
  • Umgangsbegleiter, StGB §225
  • Umgangsbetreuer,
  • Umgangspfleger,
  • Haushaltshilfe, 
  • Erziehungshilfe,
  • “MediatorINNEN” StGB §223 & 232 zu §225, & StGB §129
  • Usw.

kommen dann der jeweilige Unterhalt z.B. 1100 EUR für zwei Kinder, Kindergeld usw. hinzu, so daß dieses Lebensmodell, vermeintlich für zu viele parasitäre, umkonditionierte zu verführerisch ist oder gar die finanzielle Not der Familie dann zur Trennung führt.

Darüber hinaus verursacht die reguläre judikative Opfer-Täter-Umkehr StGB §344 bnzw. darüber hinaus der  mangelnde Schutzes der Zivilbevölkerung vor Straftaten bzw. die praktisch gelebte Aussetzung Strafgesetzbuches eine extreme Hoffnungs- und damit folgende Leistungslosigkeit, von zuvor Lebensfrohen Leistungsträgern.

In dieser Konstellation der systemischen Benachteiligung der Ehrlichen, ist es gerade für die schwachen Charaktere zu verführerisch, den “alten Sack”, “die olle Kuh” (also die geopferten Eltern II) “abzuschieben”. Stgb 163 als Heiratsschwindelei

Das Kinder von Sozialleistungensnehmern, durch das fehlgeleitete Vorbild ihrer Eltern-I, selbst zu Sozialleistungensnehmern werden, ist allgemein bekannt §171 StGB. Mit einem Anstieg pro Jahr von nun mehr als 300.000 neuen potentiellen Leistungsverweigerern.

Zusätzlich führt dies für die meisten finanziell motivierten Trennungen §StGB 233, 236 hin zum Lebensmodell: Alleinerziehend mit auswechselbaren massenweisen Lebenabschnittsgefähten und auch zur “Verdoppelung” von Sozial-/Wohnungsbedarf und Wohngeldansprüchen. Um hiervon abzulenken, werden Rentner (vermutlich am liebsten die Großeltern-II) für die Freigabe von Wohnungen und ihren Häusern zur neuen Zielgruppe. §GG 1 Dazu passend werden Großeltern, sobald neuen Sichheime zur wirtschaftlichen Verwertung abgegeben werden, wo sie z.T. Morphinflastern in die nächste Pflegestufe und zur Freisetzung vom Pflegeplatz und von der Last des Resterbes “unfreiwillig erlöst”. §227 StGB

Wie solch das ein Lebensmodellalleinerziehend aufgebaut und wie leicht es umzusetzen ist, kann sich jede/r selbst aus Internet, Funk und Fernsehen §27 StGB kinderleicht erschließen. §29 StGB

So daß "egozentrisch faschistoide" (also sehr anpassungsfähige) verprägte Elternteile I 

  • für die Planung der künftigen, intelligenten Nachkommen, §29 StGB zu §235 StGB und übliche
  • als Geldesel §29 StGB zu 233 und 233a  und 
  • dazu leicht auszuschließende Eltern II, als verantwortungsvolle Leistungsträger (Ingenieure, Ärzte, unbefristet Angestellte, Selbstständige Produzenten etc.), 

selektieren.

 

Für die Pflege der Kinder wird dann oft ein  charakterschwaches Ersatz-Elternteil II § 225,, der wiederum keinen Anspruch auf die Kinder stellen und keine Gefahr darstellen kann, angeworben, nachdem der Erzeuger oder die Gebärenden seine bzw. Ihren Zweck für die Eltern-I erfüllt haben § GG1 bzw. nicht mehr benötigt § 263 werden.

 

Väter als Eltern-I, scheinen, insbesondere in den alten Bundesländern, häufig regional “hinzugezogene” als billige Gebärende und spätere Unterhaltszahlerinnen auszunutzen. Auch vom “Babyraub”, der Väter noch in der Klinik, wird berichtet und unter Ausnutzung der häufig und normal auftretenden Kindbettdepression.

 

Insbesondere narzisstisch gepolte Eltern-I, häufig Sozial-/Pädagogen, scheinen besonders perfide fachlich genau zu wissen, wie sie ihre Kinder seelisch brechen.

 

Der finanziell motivierte innerfamiliäre “Kinderraub” hat in Deutschland Hochkonjunktur und extrapoliert sich über die geopferten Kinder, als dann systemische Mittäter-/INNEN Stück für Stück über die gesamte Gesellschaft. Kein Kind bleibt mittelfristig unverschont, insofern diese Entwicklung nicht gestoppt wird.

Unter den, im Familiengericht als berufliche Hilfe seitens der Staates oder der privaten Zahlungen der Familien-/mitglieder gezahlten, “beruflich professionellen Mitverantwortungsübernehmen” finden wir immer wieder Personen, wie bisher festgestellt, die, aufgrund ihres eigenen persönlichen familiären Hintergrunds, selbst:

  • aus dysfunktionalen Familien abstammen,
  • als Alleinerziehend gelten,  (oder Kinder als Übel der Welt betrachten bzw. z.B. wegen der Eigenbeteiligung an den 100.000 Abtreibungen pro Jahre oder z.B. moderneren Impfungen unfruchtbar und neidisch gegen jedes Kind gemacht wurden)
  • ihren eigenen Kindern, auf Grund ihrer Karriere und des zweiten fehlenden (ausgegrenzten) Elternteilen, nicht die nötige Aufmerksamkeit und Zeit geben konnten, damit diese sich gesund entwickeln und nicht z.T. Hochsuzidal zu den Ausbildern und Pädagogen “gebracht werden” 
  • durch das Versagen an den eigenen Kindern als Erziehungsunfähig gelten müssten.

 

In einem solch sensiblen Bereich müssen diese Ursachen für emotionale Fehlentscheidungen als Ausschlusskriterium, für hoheitliche Aufgaben (z.B. als RichterIN oder JugendamtsmitarbeiterIN), gelten oder zumindest gesicherte psychologische Bewertungen die Folgerisiken ausschließen.

 

Allein-Fehl-Erziehende Eltern-I sind zudem zumeist völlig überfordert §171 StGB, so daß zunächst gern Erziehungs - und Familien- und Haushaltshilfen inkl. deren Berichte an das Jugendamt  §202a StGB, §30 StGB angenommen werden (statt dass die Eltern-II oder das Großeltern-II helfen dürfen), was schlimmstenfalls damit endet, daß die Kinder durch das Jugendamt 

  • ins Kinderheim §233 StGB und dann 
  • zu Pflegeeltern oft §227, §174c, §176 StGB

in Obhut StGB §235, 225, 171  genommen werden, statt frühzeitig die Eltern-II wieder mit einzubeziehen.

Bis dahin, entscheiden sich Alleinverziehende, z.B. bei schulischen Problemen dann die betroffenen Kinder z.B. mit Ritalin unter Kontrolle, in den Gehorsam und darüber eine medikamentöse Abhängigkeit zu den Eltern-I zu zwingen StGB §225 & BtMG § 29 . Mit dem Ergebnis von persönlichskeitsgestörten und -veränderten Kindern, die in der Folge einer ersten Abhängigkeit im Erwachsenenalter zu Ersatzrauschmitteln greifen werden (müssen) ggf. StGB §225 ggf. mit kausaler Folge des StGB 227.

 

Die falsch beratenden immer leichter lenkbaren Eltern-I sind sich im seltensten Fall (durch die offensichtlich systemisch krankhaft seelischen Störungen) klar § 20 StGB, was die langfristige Auswirkung auf die “Sondern-Behandlung” ihrer Kinder im “Neo-Alltags-Kinder-KZ” klar.

Einflussfaktor: Beute-“Sozialstaat”

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Es lassen sich folgende kausale unausweichliche Auswirkungen durch den Einfluss von mehr oder weniger finanziellen Vorteile für Alleinerziehende ableiten.
 

Die Einfachheit des Geldes zieht insbesondere einfache, charakterschwache Gemüter an oder erzeugt diese erst ggf. über Generationen hinaus.

Volksstimme-Magdeburg

Propaganda für Alleinerziehende
 

Einige Eltern-I sind so offensiv, daß sie sich mit dem, für die Ideologie des Alleinerziehenden,  betroffenen Beutekind, öffentlich in der Presse §225, §240 & §187 StGB  präsentieren. Während die Eltern-II und Großeltern-II nur schockiert eine angeblich gesetzlich garantierte Gegendarstellung forderten, welche offensichtlich durch ideologische Abhängigkeiten “selbstverständlich” nicht gewährt wurde.

Dies wird mit dieser Streitschrift beispielhaft nachgeholt: “Die sich hier politisch präsentierende Mutter führt ein Kind in der Öffentlichkeit vor, für das sie, mittels mehrerer Gerichtsverfahren, die Unterschrift zum Reisepass für die angekündigte Ausreise und geplanten, internationalen, Kindesentführung erzwang §328c StGB zur Beihilfe zur §235, von Amtswegen 

 

Die Selbstdarstellung in der Öffentlichkeit half bei der Planung §30 StGB der intern.  Kindesentführung  §235 StGB  und die Judikative bestimmte hinterher den “Juden-Handels-Preis” §232 StGB: 380 EURO (getarnt als “Bußgeld”)”, wie es sich noch heute aus den wie üblicherweise zur Beweissicherung, zur Verurteilung für Verbrechen gegen die Menschlichkeit, verteilten Gerichtsakten entnehmen lässt bzw. der Vater aus seiner Perspektive / Meinung berichten kann.
 

Allein(v)erziehend - in d. öffentl. Rechtlichen

“Wie der Staat unterstützt" - bzw. falsche Anreize setzt, ja gerade zu mit einem leichten Leben dazu verführt, biologische Väter bzw. sogar Mütter und Lebenspartner differenziert §236 zu planen §30 StGB, §235 StGB und u.a. Sozial- versicherungen oder und die benutzten Eltern-II §236 StGB  massiv finanziell  auszunutzen, streng genommen zu betrügen und darüber hinaus, die biologischen Eltern-II durch attraktive Anreize, prinzipiell aus dem Leben der Kinder zu verdrängen.

Medial wird dafür offensichtlich und offensiv geworben, als Allein-ent-
ziehende Entern-I, Bürgergeld, Kinderzuschlag, Unterhalt, Kindergeld etc. einnehmen zu können oder statt Bürgergeld einen sehr hohen Lohnsteuerfreibetrag und Kinderzuschlag zu erhalten, während die Unterhaltszahlenden in der höchsten Lohnsteuerklasse-I trotz oder gerade wegen der ehrlichen Arbeit §232b, §249 o. §250 meist immer mehr verarmen.

Finanzkonzept?

Betrachtet man die rein finanzielle und darüber hinaus in Kombination die biologische Perspektive, Ohne ethische Grundsätze rein nach faschistoiden oder / und stalinistischen bzw. Kommunistischen und damit sozialdarwinistischen Vorstellungen so käme man aus dieser Perspektive zum Schluss das es für ein finanziell und genetisch planendes zukünftiges Elternteil das Beste ist, daß sie sich Akademiker oder ähnliche intelligente Gebährmutter-
züchtungsgrundlagen bzw. Samen- & Geldspender § 233 StGB für die Planung §30 f. 263 & 235StGB des Nachwuchses sucht. 

Auffällig oft, ist den alleinerziehenden Müttern gleich, das sie sich zu dem Ende der Fruchtbarkeitsphasen, nach dem der reiche, jünglinge Traumprinz aus dem Fernseher nie in ihr Leben trat, frustriert einen Partner zur genetischen Paarung suchten, diesen dann finanziell und gesundheitlich bis zum Schluss ausgebeuteten, und so dann krank und pleite verließen. Auch deren angelagerte femo-faschistoide Vorstellungen gleichen oft deren der gerichtlich und jugendamtlich Profiteure der  "Familien-Zerstörung”.

Auffällig oft, ist den alleinerziehenden Müttern gleich, das sie sich zu dem Ende der Fruchtbarkeitsphasen, nach dem der reiche, jünglinge Traumprinz aus dem Fernseher nie in ihr Leben trat, frustriert einen Partner zur genetischen Paarung suchten, diesen dann finanziell und gesundheitlich bis zum Schluss ausgebeuteten, und so dann krank und pleite verließen. Auch deren angelagerte femo-faschistoide Vorstellungen gleichen oft deren der gerichtlich und jugendamtlich Profiteure der  "Familien-Zerstörung”.

Was DNA Planer/-INNEN nicht bedenken das bei Alleinerzogenden Beutekindern nur ein Teil des Potentials der nutzbaren Intelligenz ausbilden (ähnlich, jedoch meist so stark - wie bei Heimkindern) bzw. die reine Hirnmasse - bzw. neuronale deutlich reduziert ist. Sichtbar wird dies z.T. bereits nach einem halben Jahr Elternkind Entfremdung im medizinisch bildgebenden MRT-Verfahren.

Beobachtet man Geschwister mit seltenen Veranlagungen, stellt man fest, daß das später geborene bis für Schwesterchen gegenüber dem Erstgeborenen in der Entwicklung benachteiligt ist, wenn das Erstgeborene bereits längere Zeit mit beiden Eltern verbracht hat. Bei dieser empirik müsste allen Alleinerziehenden auffallen dass sie ihre Kinder dem Mammon opfern, wenn Sie um des Geldes willen die zweiten Eltern vernichten.

Rentenkonzept: Eigentumswohnung(en

Und auf vielen Begünstigten, die sich am Eigentum der Mitbevölkerung unter sittenwidrigen und erpresserischen Methoden bereichern, hat sich sogar bereits bei den begünstigten “Systemlingen” herumgesprochen, daß das Finanzkonzept und das Rentenkonzept Deutschland nicht mehr sehr lang halten kann. 
 

Die besonders guten finanziellen Begünstigungen für die Alleinerziehenden ermöglichen es Ihnen, sich Eigentum wieder zu beschaffen . Sehr beliebt sind hier die Eigentumswohnungen, die dann an die vielleicht noch lebenden und ausgebeuteten entsorgten Eltern vermietet werden können.

 

Dann so, der Traum vieler - können Sie sich auch einen regelmäßigen Urlaub im Alter noch leisten. Im Staatsdienst mit günstigen Krediten und mit einer günstig zu verscherbelnden ehemaligen Familienwohnungen, auf Tipp-Provision, lässt sich etwas aufbauen (mit der Muskelkraft der Zahlopfer).

Geschlechterrollen?

Offiziell sollen die bevorzugten Geschlechter zum mit an der Vernichtung der eigenen Familie partizipieren bevorzugten Leben bei 88% Frauen und 12% Männer liegen. Ob dies stimmt, ist unklar. 

 

Da Frauen im Kampf um das Kind schon vor der Geburt begünstigt sind, da sie das Leben zur Welt bringt, ist es ein biologischer Fakt. Die weitere Begünstigung im Kampf ums Kind (also Geld) ist, die schnelle Soziapatisierung, mit den ebenfalls alleinerziehenden Protagonisten in der Entfamilisierungsindustrie. Sie bilden zusammen die kleinste "terroristische Zelle” gegen die Familie und den Staat.. 

 

Prekär oft es scheint es nach Befragungen von entsorgten Müttern einen Zusammenhang zwischen den abgelehnten Wunsch des Vaters nach “Abtreibung” und der späteren Isolation der Kinder bzw. dem staatlich allementierem väterlichen Kindesraub Stgb §235 zu geben bzw. die Ängste die betroffene Väter den andene machen oder sogar Ratschläge von Anwälten dann bekommen.

 

Neue Stilblüten treiben die Gesetzesänderungen von 2013, die politisch zur Beraubung des eigenen Volkes durch die Förderung Besteuerung des Elternstreites, und insbesondere der Ehe-Zersetzung geeignet sind, da sie zwar die Rechte zum Kinderkaputtstreiten für uneheliche Väter verbesserte, aber die die Rechte der Verheirateten Väter beschnitten. Die Auswirken lassen sich bei der Umverteilung von Hof, Land und Haus und Wohnungseigentum ermessen, bzw. bereits 2013 einsetzenden “freien Fall” vom Familieneigentum.

 

Jeder bekommt ein Stück von der Familienpizza. Man braucht nur einen Denunzianten, der sich als Familienkanibale mit bedient.

Sozialpathologisches Schicksal
 

Die lange Lebensweise in einem sozialpathologischen Umfeld, zwischen der Schein-Judikativen und anderen sozialisieren Alleinverziehenden wirkt sich auf den Rest des meist auch verkürzten Lebens aus.

 

Die Empfindung von Glück wird bei den meisten abhängig von externen Triggern, insbesondere vom Ersatzpartner: Beutekinder.

kindeswohlgefaehrdung-die-meisten-betroffenen-bei-alleinerziehenden

"Trotz dem also alleinerziehende Elternteile nicht die Mehrheit der Eltern ausmachen, treten in diesen Haushalten die Mehrheit der Kindeswohlgefährdungen auf. " bzw. die Interpretationen der jeweiligen ggf. sehr **zensierten** staatlichen Entscheider und damit auch die meisten In-Obhutnahmen (statt das zweite Elternteil einzubeziehen)

Alleinerziehung als eine Form der Gewalt. 

Zitat: "Selbstverwirklichung und Egoismus wird offen propagiert! Wer bezahlt diesen Egoismus?  Der „andere“ Elternteil ohne Name! Oder gibt es bald eine staatliche Finanzierung fürs Aufzüchten?"

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