Thesen & Forderungen

…mit Einladung zum konstruktiven (öffentlichen, nicht privaten!) Streit

Anwendung vom Strafgesetzbuch (T&F - I)

Nur durch die Anwendung und Berücksichtigung vom Strafgesetzbuch, auch im Amtsgericht, können permanente Täter-Opfer-Umkehr - Zirkelschlüsse aus Familiengesetzbuch und vom bürgerlichen Gesetzbuch dauerhaft aufgelöst und viele Tote und Massen an Kranke (verstümmelte), bzw. die permanente vor staatlicher Willkür, in der Zukunft verhindert werden. -> Ignorantia legis non excusat?

Staatliche Aufgaben umsetzen (Law & Order)!

Die Akten aller “in Obhut” geraubten Kinder, müssen umgehend kriminologisch (also durch die Kriminalpolizei (unter Berücksichtigung der der Psychoforensik) und der Authentizätsprüfung der dann bestenfalls hierfür Vereidigten, sich bisher tatsächlich ehrenamtlich (ohne finanziellen oder zeitausgleich oder andere “Vorteile”) für die Rettung der Kinder Jahre oder Jahrzehntelang vielfach belegbar aufopfert haben und ein Ende dieser Grausamkeiten jeden Tag herbeisehnen bzw. an Aufklärung gern mitwirken werden.
 

Umkehr und Ende von Straftaten (T&F III)

Nur durch die Umkehr der begangenen Straftaten und die Umsetzung der judikativen Gerechtigkeit ist es möglich, eine stabile Gesellschaft wieder zu erreichen und weitere Destabilisierungen zu vermeiden.

D.h. konkret die Entkriminialisierung der Massen an zu Unrecht verurteilten und zu Unrecht judikativ verfolgten muss umgehend erfolgen.

Die Kontaktverbote sofort aufgehoben (statt dessen an die sanfte Vernunft appeliert) werden.
 

100% Ungültige Gutachten / Billionen gespart (T&F IV)

Alle angeblich Familiengutachter müssen auf ihre tatsächliche akademischen Grad überprüft werden. Zuvorderst, alle auffälligen! Es gilt zu postulieren, daß alle Gutachten untauglich sind. Dies ist die kostengünstigste Lösung. Das Gegenteil würde Billionen kosten.

Autorität der Richtbarkeit & Buße oder Haftung für Streitverfahrenserhalter (T&F V)

Die Autorität der Richterschaft muss wieder hergestellt werden, und sobald politisch möglich unabhängig d.h. gewaltengetrennt entscheiden. Die Einmischung von angeblichen “Verfahrensbeiständen” (auch liebevoll "Familienraubritterinnen" genannt) muss abgeschafft werden! Diese Personen haben sich bei allen Opfern zu entschuldigen und damit zu helfen die Familien zusammenzuführen. Alternativ sind sie voll haftbar zu machen, mit allem was sie haben oder je haben werden.

Rückgewinnung der dringlich benötigten Leistungsträger (T&F VI)

Ein Großteil der verlorenen Arbeitskräfte sind sowohl im Bürgergeld, Krankengeld oder bereits einer Gnadenrente im sehr leistungsfähigen Alter gefangen, diese Kräfte müssen für den Erhalt unserer Infrastruktur zurückgewonnen werden, damit auch in den kommenden Jahren noch alle einen Lichtschalter einschalten können und der Kühlschrank sich nicht regelmäßig von allein abgetaut bzw. bei uns allen überhaupt noch sinnvoll befüllt ist. Die mittelfristige Grundversorgung der Medizin bzw. Notfallversorgung im Alltag ist bereits heute fraglich und erscheint ohne Kurswechsel in der Zukunft als Fiktion.

Staatsaufgaben nie in Privatehände!

Hoheitliche aus Aufgaben sollten ausschließlich durch echte Beamte durchgeführt werden und dürfen gar keinen auf gar keinen Fall privatisiert werden da hier immer egal wie gut man sich das System überlegt Korruptionsrutschen entstehen, Missbrauch dann stattfindet bzw. sich Geld- & Machtgier einig werden.

Demokratie & staatliche Gewalt!

Die Hoffnung auf einen Herrn Trump und Herrn Putin macht sich breit. Doch Deutschland sollte wie von den Alliierten verlangt, die Demokratie und Gerechtigkeit selbst von innen erneuern, in dem die Staatsanwaltschaften, der Verfassungsschutz und der Bundesnachrichtendienst die politische Verfolgung andersdenker beendet (wo es doch eh bereits zu spät ist).

 Jeder trägt Verantwortung

Alle Erwachsene dürfen zivilen Ungehorsam als Widerstand in jeder Weise leisten! Entsprechend der Art. 20 GG um ihre und andere Kinder zu schützen. Alle Berufe, alle Weltanschauungen, alle Meckerköppe, und alle Duckmäuser, alle Politiker, alle Journalisten, Ärzte, Bauern, Schwester, Großeltern und vor allem Mitmenschen sind aufgerufen sich vor den gesellschaftlichen Problemen nicht mehr zu verstecken und den Staat zur Ordnung aufzurufen.

Jeder weiß selbst was er heute tun kann, damit seine Kinder später nicht in ein erschrockenes Gesicht schauen bei der Frage: "Warum hast Du nix gemacht?"
 

Lösungswege 

Da die Politik bereits durch die Begegnung mit verschiedenen Väter oder Mütter verbinden nach Lösungen führen diese Probleme fragten und wohl keine Antworten erhalten, da dies ja die Berufung des Politikers ist der sich ein Blick über sein Land machen und sich ordentlich mit Partei-Kollegen und Berfungskollegen darüber gesittet auseinandersetzen um für Volk das diese Menschen nährt und ihnen so manch Lobbyismus ohne Strafe gewährt, möchten wir die gesammelten ausgewerteten und als vordringlich sinnvoll erachten unterbreiten.

Gesetzesänderungen im BGB & SGB: Kinder sind keine Sachen!

Diametral verhalten sich 

- BGB 1666 - zu den Menschenrechten
- und 1671 - zum Grundgesetz Art. 3&6

und müssen gestrichen werden.

 

Darüberhinaus alle (teilweise nicht mal veröffentlichten? und damit geheim erscheinenden?) Änderungen im Sozialgesetzbuch (SGB) seit ca. 2008.

Korrektur und Anwendung der korrekten Übersetzung der "Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen" - 2023

Nur durch eine korrekte Übersetzung und Anwendung der Kinderrechtskonventionen können diese genutzt werden.

Die Nachfolgende Korrekturübersetzung  (von: Netzwerk Getrennterziehend  🔗) zeigt auf, was im Deutschen Recht und in der Deutschen Übersetzung offensichtlich vergessen oder aus ideologischen und damit politischen Menschenrechtsverbrechen herausgelassen wurde :

 Art. 18  - Korrekturübersetzung:
 

"1. Die Vertragsstaaten bemühen sich nach Kräften, die Anerkennung des Grundsatzes sicherzustellen, dass beide Elternteile gemeinsam für die Erziehung und Entwicklung des Kindes verantwortlich sind. Die Eltern oder gegebenenfalls der gesetzliche Vormund tragen die Hauptverantwortung für die Erziehung und Entwicklung des Kindes. Die besten Interessen des Kindes sind ihr Hauptanliegen.


Art. 35  - Korrekturübersetzung:
 

Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten innerstaatlichen, zweiseitigen und mehrseitigen Maßnahmen, um die Entziehung* von Kindern, den Verkauf von Kindern oder den Handel mit ihnen zu jedem Zweck und in jeder Form zu verhindern.

Jugendamt <> Elternstreit

Milliarden von EURO können gespart werden, wenn das Jugendamt sich bei allen Verfahren heraushält, daß keine Kindeswohlgefährdung darstellt. Stattdessen muss müssen hier die Großeltern wieder einbezogen werden.

Dies muss gesetzlich verankert werden, so dass keiner Staatsmittel mehr missbraucht werden, um Familien künstlich zu zerstören, um künstliche Märkte für gierige und unbeholfene Professionelle zu erzeugen oder gar gefährliche Menschen in die Nähe von Kindern. Dem Jugendamt muss das Ausspähen Stgb §202 der Daten von unbescholtenen Bürgern untersagt werden.
 

Stop vom Residenz bzw. Eltern-II-Abschiebe-Model

Das Argument für das Residenzmodell als stabiler Lebensmittelpunkt ist in dem Moment  hinfällig, in dem ein regelmäßiger ausgeglichener Umgang im anderen Eltern- und Großelternhaus stattfindet.  Die ungleiche Umgangsverteilung des Residenzmodells schafft vielmehr eine Vorgabe zur teilweisen oder dann oft vollständigen Entfremdung der Kinder.  Das Residenzmodell sollte daher nicht die Regel sein.

Während der Staatsapparat, wie auch in anderen Bereichen, nicht nur versagt, sondern sogar Hilfe verweigert, verhindert oder gar anderen untersagt, gibt es viele gute Menschen, die aus privater Initiative mit großen Herzen, über Jahre oder gar Jahrzehnte hinweg, den Kindern, Eltern-II und Großeltern-II in Not versuchen, bestmöglich zu helfen und daher das Bundesverdienstkreuz erhalten sollten.
Sinnvoller und viel menschlicher wäre es, die Großeltern für die Kinderbetreuung einzubinden. 

 

Dadurch könnten nicht nur die mutmaßlichen, fast vollständig zweckentfremdeten Steuermittel z.B. für Bildung und die medizinische Versorgung verwendet werden, sondern auch, die damit freiwerdenden professionellen “Hilfskräfte” für Handwerk und Industrie zur Verfügung stehen und damit die Steuerlast für alle erheblich reduziert werden.

Es gibt viel Anlass zur Hoffnung daß wir noch nicht den Status im Staat erreicht haben, wo die Dummheit bereits vollständig in allen Ebenen über den Verstand gesiegt hat, den Symptomatik die Dietrich Bonhoeffer in … beschreibt:

 

“Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, …., das Böse trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, …. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. ….; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird der Dumme sogar kritisch – und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseitegeschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen restlos mit sich selbst zufrieden; ja, er wird sogar gefährlich, … . Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen. Niemals werden wir mehr versuchen, den Dummen durch Gründe zu überzeugen; es ist sinnlos und gefährlich.” aus Widerstand und Ergebung - Briefe und Aufzeichnungen aus der Haft. S. 17–20 (Von der Dummheit),

ist längst Lebensrealität geworden.

Weiterhin schreibt Bonhoeffer, resignierend:

 

“Aber es ist gerade hier auch ganz deutlich, daß nicht ein Akt der Belehrung, sondern allein ein Akt der Befreiung die Dummheit überwinden könnte." "Dabei wird man sich damit abfinden müssen, daß eine echte innere Befreiung in den allermeisten Fällen erst möglich wird, nachdem die äußere Befreiung vorangegangen ist; bis dahin werden wir auf alle Versuche, den Dummen zu überzeugen, verzichten müssen.”

 

Logisch dargelegt, lässt sich berichten, sind Gerichte, und alle, die dort tätig sind, sind tatsächlich zum Diskurs bereit bzw. versuchen eigenen Lösungsansätze z.B. wie im “Cochemer Modell” u.a. durch Richter: Jürgen Rudolph funktionierend nachgewiesen
 

Cochemer Praxis - Familienempfehler / statt -Vernichter

In der “Cochemer Praxis” werden Gutachter angehalten, statt, in menschenunwürdiger Manier, nach Defiziten, nach Ressourcen zu suchen, also die Fähigkeiten und Möglichkeiten aller! Eltern zu eruieren und diese vorzutragen, bzw. im Gutachten zu berücksichtigen. Diese Herangehensweise trägt erfolgreich zum Erhalt beider Eltern und Familien-Sippen für die trennungsbetroffenen Kinder bei.

Leider scheint dieses Modell jedoch zu erfolgreich, im Sinne der Kinder, aller Eltern und Familien-Sippen und wirtschaftlich nicht lukrativ genug zu sein, so dass diese Praxis nicht gefördert wird oder sich gar über die Republik ausbreiten soll. Hierzu gibt es ausreichend (bereits seit Jahren) Vorträge seitens des mittlerweile pensionierten Familienrichters: Jürgen Rudolphs Youtube.

 

Psychologische Gutachten, insofern sie in Zukunft überhaupt benötigt werden, sollten grundlegend nur von akademisch nachweislich gebildeten Psychologen, die mit einer Befangenheit-vorbeugende Methode selektiert sind, durchgeführt werden, denn in einem Rechtsstaat gilt nicht: “Vergib Ihnen, denn Sie wissen nicht, was sie tun"...", die Vergebung kann, wie seit tausenden Jahren bekannt, nur vom Gepeinigten gewährt werden.

Familienrichter
Jürgen Rudolph

Ignorantia legis non excusat?

Das Unwissenheit nicht vor Strafe schützt, ist sowohl ein bekannter Volksmund als auch eine Grundlage des rechtsstaatlichen Prinzips. 

Die sofortige Wiedereinführung der rechtsstaatlichen Grundordnung, bzw. der rechtsstaatlichen Mittel innerhalb des Familienrechts und Jugendamtes und damit auch die Anwendung:

  • der UN-Kinderrechtskonventionen Art. 9 Abs 3,
  • dem Grundgesetz, dem
  • Strafgesetzbuch insbesondere §225 und §235 StGB  sowie der 
  • Menschenrechte z.B. EMKR Art. 8 & Art. AMR,
  • des BGB 1684

mit Vernunft und Verstand und Überprüfung ist zu verwirklichen.

Darüber hinaus muss (sogar Post-Mortem!) die Entkriminalisierung der Eltern-II für alle, nach Stgb 225 betroffenen, systemischen Halbwaisen, bis zu 58 Jahren entsprechend des STGBs (30 Jahren nach dem 18. Lebensjahr) der Verjährung erfolgen, so dass diese eine Möglichkeit haben, durch Wahrheit und Gerechtigkeit zumindest teilweise zu gesunden. 
 

Keinesfalls ist es sinnvoll, die “Hexenjagd” auf die bereits mehr als 20.000.000 Mit-Täter, der bereits produzierten 20.000.000 und neuen potentiellen Opfern und Mit-Tätern in der Gesellschaft, mit gleichem Hass und Hetze zu begegnen.

 

Vielmehr muss die 

  • Entkriminalisierung schnellstmöglich durchgesetzt, und dadurch die
  • ein gegenseitigesVerständnis 
  • und in sicher sehr Häufig heilsame Vergebung ermöglicht

werden.

 

Alle Beamten oder staatlich Beauftragten haben dafür Sorge zu Tragen, dass das Grundgesetz zur Gleichstellung von Mann und Frau bzw. Vater und Mutter auf Augenhöhe, vor ihren Kindern, zu erfolgen und gleichzeitig zu unterbinden, daß eine Unterwerfung und Erniedrigung der Mutter oder des Vaters systematisch erfolgt. 

 

Es wird gefordert, mittels der 

  • geltenden Gesetze und der
  • gegenüberstehenden Handlungen

eine zügige Aufarbeitung durch die Kriminalpolizei, Staatsanwaltschaften (anderer Bundesländer - zur Vermeidung der Verschleierung und Aufdeckung der zu vielen lokalen Korruktionen), dem Verfassungsschutz der: 

  • in den Gerichten vorliegenden,
  • in den vollen Jugendamt,
  • bei Anwälten gehorteten,
  • bei den Opfern teilweise in langen Ordnerreihen vorhandenen,

Familien-”Stasi”-Akten. Statt Unschuldige politisch zu verfolgen oder gar aus politischen Gründen ohne Verdachtsmoment auszuspähen.

 

Im Zuge dessen ist die Entkriminalisierung aller, vor ihren Kindern, psychisch misshandelten Väter und Mütter zwingend erforderlich.

Dies hat sowohl in Schriftform als auch persönlich zu erfolgen und dient damit der Verwirklichung des richterlichen Amtseides, zur Wahrung und Wiederherstellung des judikativen, gesellschaftlich-sozialen, des Familienfriedens, sowie der Wiederherstellung der menschlichen Würde.

 

Darüber hinaus wird postuliert, dass die Wiederherstellung der judikativen Gerechtigkeit, durch eine Entkriminalisierung und dem vergleichbar sehr geringen Aufwand und Kosten, erst einen Prozess der psychischen und körperlichen Heilung von vielen, dann wieder aktivierbaren Leistungsträgern, einleitet.

 

Leistungsträger, die dringend zum Erhalt des sogenannten "Wohlstands" benötigt werden, um für alle etwas zu Essen, warmes Wasser, eine Heizung die funktioniert, funktionierende Polizei- und Rettungswagen, Medizintechnik usw. weiterhin gewährleisten zu können.

 

Keine Privatisierung von hoheitlichen Staatsaufgaben

Die Verhinderung von Mischfinanzierungen durch "Unternehmen", die sich am Familienstreit- / und Kinderleid, mittels Zugriff auf Staatskosten, bereichern könn(t)en, müssen künftig vollständig abgeschafft werden.

Hoheitliche Aufgaben haben nur durch autorisierte Beamte zu erfolgen, deren Führungszeugnis sauber ist. 
 

Dies muss gesetzlich verankert werden, so dass keiner Staatsmittel mehr missbraucht werden, um Familien künstlich zu zerstören, um künstliche Märkte für gierige und unbeholfene Professionelle zu erzeugen oder gar gefährliche Menschen in die Nähe von Kindern. Dem Jugendamt muss das Ausspähen Stgb §202 der Daten von unbescholtenen Bürgern untersagt werden.
 

STOP the MONEY!

Provokant beschrieben müssten dann Elfjährige arbeiten gehen, wenn Elfjährige sich entscheiden können, keine Eltern mehr zu benötigen. 

Kein Unterhalt & Erbverzicht -/ ausschluss

Wenn ein Kind nicht bereit ist, den Papa oder die Mama 

wiederzusehen und damit sich von seinem Papa oder seiner Mama scheiden zu lassen, und dies umkehrbar erscheint, müssen die Eltern-I bereit sein, den Unterhalt komplett allein zu bestreiten und zu verantworten, daß diese Beutekinder vollständig aus dem geistigen und gleichsamen materiellen Familienerbe ausgeschlossen werdenFranzösisches Model

 

Jedes Kind wünscht sich seine Eltern. Selbst wenn diese nicht immer perfekt und manchmal unzureichend sind.

Die Entscheidung muss den Beuteeltern und Beutegroßeltern überlassen werden!

Kein Unterhalt & Erbverzicht

Wenn ein Kind nicht bereit ist, den Papa oder die Mama 

wiederzusehen und damit sich von seinem Papa oder seiner Mama scheiden zu lassen, und dies umkehrbar erscheint, müssen die Eltern-I bereit sein, den Unterhalt komplett allein zu bestreiten und zu verantworten, daß diese Beutekinder vollständig aus dem geistigen und gleichsamen materiellen Familienerbe ausgeschlossen werdenFranzösisches Model

 

Jedes Kind wünscht sich seine Eltern. Selbst wenn diese nicht immer perfekt und manchmal unzureichend sind.

Sozialleistungsbetrug stoppen

Alle nicht benötigten Sozialleistungen müssen sofort gestoppt werden. Dadurch würden fast alle Kinder, die nicht wirklich, als letzten Ausweg, einen Heimplatz benötigen, wieder zu ihren Familien wie ET II oder einem erweiterten Familienmitglied  zurückkommen.

Meine Eltern, Deine Eltern = Mama & Papa

Durch das Beide-Eltern-Model (= beide Seiten einschließlich erweiterte Familienmitgliedern in deren jeweiligen komplementären menschlichen Familienbeziehungen Rollen gegenüber den Kindern), kann auch der Unterhalt in der Regel abgeschafft werden und ist eine wichtige Motivation zur Vorbeugung des innerfamiliären (Enkel)Kinder- und (Groß)Elternklaus, was dann als Folge ebenfalls, als Straftat, vermieden werden kann. 

Echte demokratische Gewaltenteilung!

Um dem Rechtsempfinden der Bevölkerung zu entsprechen, statt durch das Gegenteil die Sicherheit eines Landes zu gefährden, müssen Richter/Innen vom lokalen Volk gewählt werden. So das diese Richterinnen oder Richter sich nicht mehr wieder-rechtsstaatlich:

  • dem politischen Willen, oder 
  • wirtschaftlichen Interessen oder 
  • falschen Familienvorstellungen 

unterzuordnen “müssen”, sondern: zuvorderst vor jedem Gerichtsverfahren, richterlichen Eid (Richtergesetz) . §38 / §21 ablegen und damit zu sich alle gelten Gesetze halten bzw.  die Einhaltung einzufordern zu müssen:

 

“Ich schwöre, das Richteramt getreu dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und getreu dem Gesetz auszuüben, nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienenso wahr mir Gott helfe."

 

“Der Richter ist zu entlassen, wenn er sich weigert, den Richtereid zu leisten.” §21 (2)1. DRiG - Deutsches Richtergesetz 

Schöffen oder Geschworene

Zusätzlich müssen im Familienrecht geeignete Schöffen zugelassen werden. Geeignete Schöffen sind z.B. Großeltern, die bereits Kinder großgezogen haben, die in geordneten Verhältnissen mit ihren eigenen Kindern und den biologischen Eltern zusammen leben. D.h. ein erfolgreiches Familienleben nachzuweisen haben.

Messbare judikative Qualitätsstanmmudard und Risikobewertung 

Ähnlich wie bei den Herstellungsprozessen für die Hochsicherheitstechnik müssen die Prozessen der Gerichtsbarkeit Riskobewertet werden. Hierzu eignen die Methoden der FMEA und FTA.

10 Zeugen - Regel oder Scherbengericht

Verbeamtete Richter und Richterinnen müssen bei Straftaten, Beteiligungen oder unterlassene Hilfeleistung Stgb 232c. wieder sofort z.B. durch Staatsanwaltschaft oder 10 Bürgern öffentlich die gleichen Straftaten bezeugen, zumindest vorübergehend abgesetzt werden.

 

Sodann muss es möglich sein, z.B. durch das gute alte alt-griechische traditionelle Scherbengericht, Richter und Richterinnen durch den lokalen Volkswillen zumindest im Familiengericht abzusetzen. Mittels Scherbengericht, muss dafür dann namentlich abgestimmt werden, ob Absetzung oder die Wieder- einsetzung stattfindet. Der größere Haufen entscheidet. Richter erwarten auch ggf. ein ungerechtes Urteil hinzunehmen, so kann nur der lokale Volkswille für einen judikativen sozialen Frieden sorgen. Statt das Scherbengericht von den selben Machtmenschen auf unbewaffnete Zivilisten zur Beraubung loszulassen.

Systemische Bereinigung
 

  1. Alle geltenden Gesetze inbesondere dass Grundgesetz(z.B. von der Unschuldsvermutung, Funktionsvorbehalt, Recht auf Familie und Privatsphäre), und das Strafgesetzbuch Grundgesetze müssen in erster Instanz von allen Richtern (unabhängig von der Fachspezialisierung) durchgesetzt werden. Wird eine Konsequenz nicht durchgesetzt, müssen Richter dies nachvollziehbar begründen. Der Grund ist öffentlich zu machen! “Richter und Rechtsanwälte müssen diesen Grundgesetze in Anträge bei Bedarf explizit in Schriftsätzen an Gericht einschließen,  bis sie für das Gericht selbstverständlich werden.“ LB, Amerikanerin mit vom Gericht und Jugendamt entjudisierten und zwangsarisierten Kind. Die Zwangseinmischung des Jugendamtes darf bei Kinderschutzfragen durch echte, befähigte, voll ausgebildete Beamte.
  2. Im Sinne des besten Interesse des Kindes, der bestmöglichen Erhaltung des Lebensumfeldes und die Pflege der Beziehungen zu allen Verwandten, sind beide Eltern zur paritätischen gleichverpflichtenden Fürsorge der Kinder verpflichtet.
  3. Allen staatlichen und privaten Einrichtungen, die nachweislich strukturell die Verletzung des Strafgesetzbuches fördern, sind die Steuermittel sofort zu streichen
  4. Allen Anwälten, die Gewaltschutzverfahren als Eltern-II Kinderumgangsausschlussverfahren missbrauchten, und keine Einsicht zeigen, ist die Lizenz zu entziehen und darüber sind diese dann privatwirtschaftlich voll Schadensersatzpflichtig.
  5. Alle Verfahrensbeistände denen psychische Gewalt STGB 225 mit Auswirkung der Elternkindtrennung nachzuweisen ist, haben umfängliches, zeitweiliges oder lebenslanges Berufsverbot zu erhalten und sind persönlich haftbar.
  6. Jugendamtsmitarbeiterinnen, denen kriminelle bzw. menschenverachtende Selektionsmethoden (z.B. durch Aktenprüfung, oder Audiomitschnitte) nachzuweisen sind, oder sich unkooperativ bei Aufklärung gegen Ihre Kollegen verhalten sind zu entlassen und für staatlich bezahlte Stellen lebenslang zu sperren. Im Fall der weiter versuchten Strafvereitelung in diesem Prozess  z.B. erneute Straftaten ist das Völkerrecht anzuwenden.
  7. RichterINNEN die sich weiterhin weigern Beweise zu würdigen, Gesetze einzuhalten oder diese gar brechen müssen sich entsprechend gesetzlich als Beamte StGB 258c verantworten
  8. Begleitete Umgänge sind ausschließlich für tatsächliche erneute potentielle Kindeswohlgefährdungen durch professionelle duale psychologische Begleiter in neutralem Umfeld nötig.
  9. Die hoheitlichen Aufgaben dürfen nur Beamte z.B. Polizisten ausführen oder anweisen. Jugendamtsmitarbeiterinnen ohne die für diese Aufgaben notwendigen Beamtenstatus und  “Besoldung” muss dies untersagt werden und bleiben.
  10. Alle Polizisten müssen sich amtsangemessen verhalten und darüber hinaus gerichtliche Urteile akzeptieren (insofern keine “Gefahr im Verzug” ist)

Gegenwartsbewältigung

Im Streitfall zwischen Eltern bezüglich des Umgangs muss nicht “das Kind zur Ruhe kommen” durch Umgangsausschluss, sondern muss der Umgang verbindlich eingehalten werden. Im Zweifelsfall zunächst die Obhutschaft zwischen den Eltern mit der Chance auf Besserung umgedreht werden.

Fügt ein Elternteil sich nicht einem Gerichtsurteil, muss dieses Elternteil die Verantwortung und damit die vollen Gerichtskosten und Folgekosten für die notwendige Betreuung für die “Abhol” und “Bring” - Begleitungsleistungen, der dann gerichtlich beauftragten, beruflich echten Familienhelfer, übernehmen.

Bevorzugt jedoch, sollten doch lieber Oma und Opas bezahlt werden, wenn der Staat dieses Geld so üppig übrig hat und junge pot. Leistungsträger von fremden Kindern ferngehalten und die freie Wirtschaft entlassen werden.

Darüber hinaus sind die Eltern, die sich getrennt haben und weggezogen sind, dafür verantwortlich, die Kinder zu sicher zu den verlassen Eltern und Großeltern zu bringen und von dort wieder abzuholen.

Bevorzugt jedoch, sollten doch lieber Oma und Opas bezahlt werden, wenn der Staat dieses Geld so üppig übrig hat und junge pot. Leistungsträger von fremden Kindern ferngehalten und die freie Wirtschaft entlassen werden.

Darüber hinaus sind die Eltern, die sich getrennt haben und weggezogen sind, dafür verantwortlich, die Kinder zu sicher zu den verlassen Eltern und Großeltern zu bringen und von dort wieder abzuholen.

Das Beide-Eltern-Model 

Das Festhalten am sogenannten “Eltern-I” & “Disney-” Mama / Papa - Eltern-II Modell ist vor allem ein Festhalten an aktuellen Geschäftsmodellen mit der Zukunft bald aller Kinder und des gesamten Landes, primär auf Staatsmittel, 

 

  • für das sozial vorteilhaft abgesicherte Lebensmodel von Alleinerziehenden
  • ggf. für den Selbsterhalt vom (1933er-) Jugendamtsystem
  • ggf. für den Selbsterhalt von Massen an Verfahrensbeiständen, Gutachtern,

 

sich bereits jetzt schneller (d.h. vor dem Ende des Bundesgeschäftsjahres) aufgebraucht, als diese wieder durch die geplante Beraubung von (z.T. gut selektierten) Familien und Steuergeldern erneut in die Erhöhung des Bundesbruttosozialproduktes herangeschafft werden. 5000 neue Jugendamtmitarbeiterinnen die ausschwärmen um zu suchen welche Kinder von welchen noch etwas Besitzenden oder Leistenden zu holen sind genügen bei weitem nicht um staats- und familienkanibalistische Strukturen am Leben zu erhalten.

Nur richtig ist, daß beide Eltern und alle Großeltern mit allen Kräften ohne staatliche Hilfe dazu verpflichtet sind, für ihre Nachkommen wieder selbst zu sorgen.  

 

Bezeichnungen wie “Nest- oder Wechselmodell” sind letztendlich nur Eingrenzungen der Möglichkeiten und bieten darüber eine sprachliche Verwirrung. 

 

Das Duale, also beide - Familien - Sippen - Model, sollte der Standard sein.  Auch ist es möglich, daß Kinder primär zum Beispiel auf einem Bauernhof bei den Großeltern leben und beide Eltern sich dort abwechseln und sich auf diese Weise um ihre Kinder zu kümmern bzw. dort Leben, sofern es den Lebensumständen ermöglicht werden könnte. 

 

Eltern können sich natürlich auch z.B. unter altersgerechter Einbeziehung der Kinder oder mit zu Hilfenahme der Großeltern absprechen.

 

Mit Perspektive auf die Gleichstellung von Mann und Frau wird Unterhalt dann als illegal erzwungen postuliert, wenn die Eltern-II bereit sind, sich gleichverpflichtend einzubringen und die Eltern-I diese gleichberechtigt zulassen oder zulassen müssen.

Fürsorgepflichten & Rechte

Die Pflicht der Fürsorge obliegt immer beiden Eltern. Eltern die ihre Kinder im Stich lassen, setzen ihre Kinder  

  • einem stark erhöhten gesundheitlichen Lebensrisiko und 
  • dazu noch einer stark reduzierten Lebenserwartung,
  • einer eingeschränkten Persönlichkeitsentwicklung und damit 
  • Einer eingeschränkten, intellektuellen und beruflichen Entwicklung 

aus. 

 

Verweigern Eltern die Fürsorge und lassen Ihre Kinder im Stich, muss von einer potentiellen Gesundheitsgefahr für das Kind ausgegangen werden und so dann ggf. der Paragraph 225 vom Strafgesetzbuch angewandt werden, um die Eltern, durch Haftanordnung, in die Pflicht zu rufen. Dies betrifft insbesondere bei Verweigerung der gemeinsamen Erziehung durch Kindesentziehung StGB § 235. Die Verhinderung der Fürsorge durch ein anderes Elternteil wäre bei gleicher Anwendung vom Strafgesetzbuch sofort obsolet. Das Leistungspotential von auch unzureichenden Eltern für ihre Kinder ist verpflichtend vor staatlichen Hilfen einzufordern. Durch die Durchsetzung der Fürsorgepflicht für beide Eltern wird eine Sozialkassenentlastung von mind. 120 bis 200 Mrd. EURO pro Jahr für Deutschland postuliert.

Entführte Kinder nach HAUSE!

Allen Heimkindern, die Verwandte haben, die sie aufnehmen würden, muss dieses Vorrecht sofort gewährt werden, insofern noch zu prüfende Gründe für die “In-Obhutnahme” vorlagen, sollte diese zunächst bevorzugt zu Eltern-II zurückgeführt werden.

 

Minderjährige, die bei bezahlten und auch strafrechtlich ungeprüften! Ersatzeltern statt bei ihren richtigen Eltern leben müssen, müssen zu den Eltern zurückgegeben werden und die Mittel eingestellt werden.

 

Kinder, die gezwungenermaßen von Ihren Eltern-II “entzogen” (entführt) wurden, sind in der Regel zurückzuführen und Eltern I werden tendenziell den Kindern hinterherziehen.

Sorgerechtsstreitigkeiten

Die Übertragung vom Sorgerecht muss auf beide Eltern erfolgen, um Streitigkeiten vorzubeugen. Der Streit um das Sorgerecht gehört zu 99% abgeschafft.

 

Eltern-I, die Eltern-II ohne sinnvolle Begründung, dass Sorgerecht versuchen vorzuenthalten, sollen ihr Sorgerecht an die Eltern-II, für bis zu ein Jahr “verlieren”, so daß eine Besserung möglich ist.

 

Grundlegend sollte jedoch nicht einmal ein Gerichtstermin benötigt werden, damit beide Eltern Ihre gesetzliche Pflicht ausüben. Das Sorgerecht darf, außer bei echter Kindeswohlgefährdung, judikativ nicht entzogen werden, da es legislativ ja bereits garantiert wurde. Sollte also in einem echten Hochkonfliktfall doch eine gerichtliche Sorgerechtsentscheidung fallen müssen, sollte dem nicht schuldhaft trennenden (beziehungstabileren) Elternteil das Sorgerecht unter Einbeziehung der Informationspflicht zum anderen Elternteil übertragen werden.

 

Dadurch könnte gewährleistet werden, dass das charakterlich fragwürdige Elternteil, sich wieder stabilisiert, statt sich wie bisher, bei der Einzelmachtübertragung, zu oft in einen sadistischen Machtrausch verrennt und die tatsächlichen Bedürfnisse der Kinder übersieht.

Nicht mögliche Einigung für die gemeinsame Fürsorge?

Ist eine Einigung nicht möglich, müssen die Eltern-II die komplette Freizeitgestaltung, alle Wochenend- und Ferien übernehmen und die Eltern-I alle Zeiten der  Schulpflichten. Innerhalb eines Jahres sollen die Eltern gegebenenfalls, wenn gewünscht, ein alternatives Konzept vorstellen und genehmigt bekommen können. 

 

Primär soll, wenn möglich, den Eltern-II angeboten werden, die selbsternannte Position der Eltern-I für Fürsorge z.B. während der Schulzeiten zu übernehmen, d.h. die Situation umzudrehen. So lernen zum einen Kinder Konsequenzen aus illegalem Handeln und zum anderen auch die Eltern. Denn es lässt sich postulieren, dass der sich schuldhaft trennende Elternteil i.d.R. weniger emotionale Fähigkeiten und strukturelle Stabilität besitzt.

 

Für liebevolle Kinder braucht es liebevolle Eltern. In der Regel sind diese nicht aggressiv und unterbinden auch nicht den Kontakt zu den anderen Eltern, sondern fördern dies. So sollte kontakt unterbinden Eltern nicht mehr den Vorzug als “Lebensfähig” sondern den defensiven und liebevollen Eltern die primäre Verantwortung übertragen werden, damit gesellschaftsfähige Mitmenschen großgezogen werden können, die den Kontakt zu den dann vorübergehenden Eltern-II nicht unterbunden bekommen.

Unumkehrbar Alleinerziehend?

Ist eine Rückführung nicht mehr möglich und wird der Kontakt komplett von den entführten Kindern abgelehnt, müssen die Eltern-II GG1 die Unterhaltszahlung ablehnen dürfen, was bei geschätzt 80%-90% der Eltern-I eine dauerhafte Motivation zur Kontakt Wiederaufnahme führen würde. Dadurch wird die Unterhaltsvorschuss Abzock an den Steuerzahlern deutlich schnell reduziert. Kinder, die finanziell bedürftig sind, sind bereits Bürgergeld gedeckt.

 

Alle Alleinerziehenden, deren Kinder staatliche Leistungsnehmer werden, müssen die Konsequenzen in den eigenen Rentenkürzungen hinnehmen, so daß die Motivation, zu vollständiger Entfremdung, auch für die Steuerklasse-2-Eltern-I deutlich sinken wird.

Ebenfalls müssen alle zusätzlichen Leistungsbezüge für Alleinerziehende eingestellt werden, wenn die Eltern-II alternativ zur Verfügung stehen würden. Wie z.B. Haushalts,-Familienhilfen- / Erziehungshelfer (also bezahlte Ersatzmamas, Ersatzomas, Ersatzpapas, Ersatzopas, Ersatztanten), Notfallbetreuung in Kitas und Schulen insofern eine Familie dies kostenfrei übernehmen möchte!

 

Auch nur die Einstellung der Unterhaltsverpflichtung von entsorgten Eltern kann bei vielen finanziell motivierten Eltern-I schnell ein Umdenken herbeiführen.

Ein Wiedersehen für "Fremde"?

In den Augen entsorgten Eltern-II werden die Kinder nie größer, nie Erwachsen. Und wenn diese dann vor ihnen als Erwachsene stehen, sind sie zumeist wie fremde Menschen, so wird es immer wieder berichtet. 

 

Es ist dennoch genau darum unbedingt für die Lebenserwartung und die Chance auf Leidenslinderung der Beutekinder und der betroffenen Eltern-II wichtig, daß sie sich wieder sehen und wahrnehmen dürfen.

Vergangenheitsbewältigung

Nur die  judikative und mediale Entkriminalisierung der Eltern-II durch tatsächlich berechtigte Richter der betroffenen Kinder kann dabei helfen, die fortwährende kognitive Dissonanz als Leidensgrund von schwer judikativ und rechtsstaatlich enttäuschten Betroffenen und zu systemischen Halbwaisen gemachten Kinder, der Eltern-II und noch lebenden Großeltern-II zu beenden bzw. die Möglichkeit einer Therapie (z.B. Kur) zu ermöglichen.

Zeugen zulassen

Statt familiäre und andere Zeugen der Eltern-II und generell bei Verhandlungen auszuschließen, müssen diese stattdessen im unklaren Fall explizit eingeladen werden.

Durch Zeugen, z.B. einem zweiten Rechtsanwalt, oder zwei Justiziare (Sicherheitsbeamte) oder in Zukunft zugelassene (wechselnde!) Schöffen werden potentielle Täterkreise davon zurückgehalten, gemeinsam aggressiv gegen die Eltern-II vorzugehen.

 

Kindern, die kriminellen Missbrauch durch die Eltern-I durchleben mussten, müssen mittels mehrmonatiger Kur mit den Eltern-II und ggf. besuchsweiser Großeltern-II, an eine neue, positive und damit in eine gesündere Lebensrealität zurückgeführt werden.

 

Kinder brauchen liebevolle Eltern und Großeltern sowie ein stabiles Umfeld und sind so weit wie möglich aus jedem Erwachsenen Streit herauszuhalten. Doch ist es schon “zu spät”, hilft nur eine alters- und kindgerechte Aufklärung der vergangenen und nun zukünftigen besseren Situation und bestenfalls eine Entschuldigung aller beteiligten Erwachsenen, damit den betroffen Kindern die Chance eingeräumt wird, zwischen richtig und falsch, böse und gut bzw. Legal und Illegal zu unterscheiden.
 

Konsequenzen

Die verlorenen Zeiten, zwischen den Eltern-II und den betroffenen Kindern, besonders die der Urlaube und Feiertage müssen nachgeholt werden, so dass Eltern-I nicht mehr dafür belohnt werden, die Ferienzeiten mit den Eltern-II zu blockieren.
 

Entkriminalisierung

Die gesellschaftliche Deeskalation fängt mit der Entkriminalisierung der Eltern-II, insbesondere für die  falsch bezichtigten und falsch verurteilten Gewaltschutzverfahren sowie Umfangsausschlüsse, Kontakt- und Näherungsverbote an. Wenn Eltern wirklich gefährlich sind, muss sich an die Polizei, mit hoheitlicher Aufgabe, gewandt und Anzeigen sofort ernst genommen werden, falls Gefahr im Verzug sein könnte, statt den Zivilbürger wie bisher im Stich zu lassen. Ggf. kann dies beschleunigt, entsprechend der Einleitung der StPO durch die Erklärung der Unzurechnungsfähigkeit einzelner Richter-/INNEN oder unter Ausnutzung des StPO 153a zum Vorteil der Opfer geschehen oder diese muss für alle Straftaten der StGB ausgeschlossen werden, so daß eine Verfolgung z.B. kriminellen Vereinigung nicht durch lokalen Machtmissbrauch erfolgen kann.
 

Für eine Aktenprüfung zur Feststellung der judikativen Gewalt bzw dem Unrecht gegen die gesamte Familie benötigen erfahrene Helfer nicht mehr als 15 Minuten um Richtern Verfahrensbeiständen Gutachtern und sonstigen ihre Verbrechen nach dem Strafgesetzbuch oder den Menschenrechten erklären zu können. Dies kann mittelmäßig gebildeten Menschen (jenseits der 40) mit Willen zum Lernen und einem Herz innerhalb von zwei bis fünf Tagen beigebracht werden.
 

Entschädigung 

Alle wirtschaftlichen Akteure der Familienzersetzungindustrie sind vordringlichst privat-/wirtschaftlich haftbar und nicht dass gesamte Volk, für die Schaden durch aktive Strafhandlungen oder passive Straftaten durch unterlassene Hilfeleistung entstanden sind.

 

Alle in dieser Zeit angehäuften Güter Gewinne Kontostände Häuser Ackerland waldgold und sonstige Besitztümer die sie sich von ihren Opfern oder durch die Wertschöpfung ihre Opfer Schlachtungen aneigneten sind zuvor erst zu dieser Entschädigung zu nutzen.

 

Ein Erbe nachweislich nicht zu nationalsozialistischen oder staatssicherheit hoheitlichen Zeiten von Opfern an sich gebracht wurde darf den Kindern bzw Enkeln dieser Familien nicht entzogen werden, damit Die Hauptstraftat der Sippenhaftung gegen ein ganzes Volk nicht erneut gegen die Kinder und Enkelkinder der soziopathisch gewordenen Täterkreise angefangen wird unabhängig von der Verfolgung der durchgeführten Straftaten und ggf. dauerhafte Inhaftierung der Täterkreise.

Aufklärung und Geschichtliches
 

Viele Berichte, von vielen bereits Verstorbenen, werden als der “Holocaust der Deutschen gegen die eigenen Kinder, Väter und Mütter, Großväter und Großmütter” in die Geschichtsbücher eingehen. Da auch hier wie damals den erst langsam aus gesonderten und so dann in den Tod geschickten und inklusive der vollständigen Familie zu hauf, auch als Volksschädlinge behandelte und ausgerottete, andersdenkende und andersgläubige.

 

Mit der Aussetzung der ordentlichen Gerichtsbarkeit für andersdenkende und andersgläubige und scheinbar nie wieder erfolgten Einsetzung derselben, werden insbesondere Familiengerichte zum Ort des Familiengrauens und Volks Ausbeute mit stalinistsch anmutenden volkskanibalisten Methoden und die kombiniert mit scheinbar femo-faschistoiden Weltanschauungen sogar noch Spaß daran empfinden grausame Urteile gepeinigten Eltern indirekt gegen die Zukunft der Kinder zu verlesen. 

 

Je früher das grausame Kolosseum geschlossen wird, desto früher verstehen die Eltern wieder, wie man glückliche und gesunde Kinder großzieht. Und wenn dies zu spät passiert, wird es in 10 bis spätestens 20 Jahren keine intakte Familie und auch keinen Staat und keine Pension für RichterINNEN deren Diener mehr geben.

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